Angeln bedeutet nicht nur Erholung am Wasser, sondern ist auch mit klaren gesetzlichen Regeln und einer besonderen Verantwortung gegenüber der Natur und den Tieren verbunden.
Dass diese Regeln nicht von allen eingehalten werden, zeigen mehrere Kontrollen der staatlichen Fischereiaufsicht im Raum Straubing im September diesen Jahres.
Bei einer Kontrolle an der Donau, der sog. Staustufe in Straubing überprüften zwei Fischereiaufseher des Bezirksfischereivereins einen Angler, der mehrere Rotaugen und eine Grundel gefangen hatte.
Bei der Kontrolle des Fangs zeigte die Grundel noch jegliche Vitalfunktionen und versuchte sich zwischen den schon verendeten Rotaugen hervorzutun.
Keiner der bereits verendeten Rotaugen konnte die vorgeschriebenen Betäubungs- und Tötungsmerkmale, wie Kopfschlag- und Herz- oder Kiemenschnitt vorweisen.
Der Sachverhalt wurde wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Bayerische Fischereigesetz zur weiteren Prüfung an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Auch an den Weihern und dem Donau Stadtwasser wurden die Fischereiaufseher fündig.
Am Wolf-Kößnach Weiher wurde ein Angler beim Karpfenfischen angetroffen, der weder einen Fischereischein noch einen Erlaubnisschein für die Fischerei vorweisen konnte.
Die erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet und der Sachverhalt angezeigt sowie die Angelgeräte sichergestellt.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Bereich Pillmoos. Dort traf die Fischereiaufsicht einen Mann beim Angeln mit einer Handangel an. Da er sich zunächst nicht ausweisen konnte und keinen Fischereischein vorlegen konnte wurde zur Feststellung seiner Personalien die Polizei hinzugezogen.
Auch in diesem Fall wurde Anzeige erstattet.
Eine weitere Kontrolle erfolgte Mitte September an der Donau im Bereich Peterswöhrd.
Auch dort wurde ein Angler beim sogenannten Schwarzfischen angetroffen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, das weder ein Fischereischein noch ein Erlaubnisschein für die rechtmäßige Ausübung der Fischerei vorhanden war.
Der Sachverhalt wurde ebenfalls den zuständigen Stellen zur weiteren rechtlichen Prüfung übergeben.
Kontrollen dienen dem Schutz der Gewässer
Die Fälle machen deutlich, dass die Arbeit der Fischereiaufsicht weit über die Kontrolle von Angelkarten hinausgeht.
Neben der Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften stehen insbesondere der Schutz der Fischbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit gefangenen Fischen und der Erhalt der Gewässer als wertvolle Lebensräume im Mittelpunkt.
Regelmäßige Kontrollen tragen dazu bei, dass die Fischerei nachhaltig und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt wird.
Gerade an stark frequentierten Gewässern wie der Donau sind die Fischereiaufseher deshalb ein wichtiger Bestandteil des Gewässer- und Naturschutzes.
Thomas Engler
Sportwart und Obmann der Straubinger Fischereiaufseher