Gewässer
Zum Start der neuen Website findest du zu jedem unserer Vereinsgewässer eine statische Übersichtskarte mit den wichtigsten Informationen. Aktuell arbeiten wir daran, alle Gewässergrenzen digital aufzubereiten und direkt in die Karten einzuzeichnen. Ziel ist es, dass du dir künftig die exakten Angelgrenzen mobil anzeigen lassen und bequem mitnehmen kannst – egal ob am See, Fluss oder auf dem Handy unterwegs. Diese Funktion wird schrittweise erweitert und regelmäßig aktualisiert. Wir halten dich hier auf dem Laufenden!
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de, Lizenz: CC BY 4.0
Fließgewässer
„Donau“ (ca. 13 km)
- „Stadtwasser“ – stadtnahes Fließgewässer im Bereich unterhalb der Staustufe bis ca. 100m oberhalb der Brücke über die Bundesstraße 20
- „Staustufe“ – Staubereich der Donau von Obermotzing bis Staustufe Straubing – auch mit dem Boot zu befischen!
- „Öberauer Schleife“ – Donauschleife im idyllischen Naturschutzgebiet Breitenfeld-Öberau
Für diese drei Gewässerabschnitte der „Donau“ werden Gastkarten ausgegeben!
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Mehr InformationenFließgewässer
Donau-Stadtwasser
Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
Keine Gastkarten im Zeitraum von 01.06. -30.06.!
Obere Grenze: rechte Donauseite: Kraftwerk Staustufe Straubing
linke Donauseite Bootsrutsche und Schleusenauslauf
Untere Grenze: auf der rechten Donauseite ist der sog."Karpfenstein" (Donau-km 2317,3)
auf der linken Donauseite das Schiffahrtszeichen "Wasserskifahren" (Donau-km 2317,5)
Bestimmungen für dieses Gewässer: Die zu dieser Gewässerstrecke gehörenden Altwässer auf beiden Seiten der Donau dürfen befischt werden.
Im "Hagel" und in der "Fischzucht" darf nicht gefischt werden.
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Fangdatum: 14.09.2025 von Andreas Vogl
Schuppenkarpfen mit 26,6 kg und knapp 1m Länge – Fangdatum: 14.09.2025 von Andreas Vogl Schuppenkarpfen mit 26,6 kg und knapp 1m Länge
Barbe 1,5 kg 57 cm gefangen im Stadtwasser von Joschua Torsten Schelske
Andreas Rosenhammer präsentiert einen tollen Hecht
Thomas Rosenhammer mit einem 103 cm großen Hecht. Gefangen Ende Juli
Waller 125cm, 11.300 Gramm, gefangen von Armin Wohlecker
Schied 67cm, 2.500 Gramm, gefangen von Karl-Heinz Kiesler
c
Waller, 183 cm, 110 Pfund, gefangen von Jürgen Zepner am 22.08.2019
Waller, 210 cm, 156 Pfund, gefangen von Leo Zepner am 06.09.2019
Schied 74cm 3.600g gefangen am 29.9.2018
Hecht 121cm lang und 25 Pfund schwer am 02.12.2017
Hecht (115 cm) gefangen von Markus Houdek am 26.09.2016 in der Donau Stadt-Wasser; 28 Pfund schwer auf Kunstköder Wobbler
Siegi Muhr fing am 27.03.2014 einen Schuppenkarpfen mit 77 cm und einem Gewicht von 7,7 kg, im Stadtwasser
Andreas Zwickl, am 7.8.2013;
Hecht ca.100 cm und 6,3 kg !
Spiegelkarpfen vom 19.07.2013, gefangen im Stadtwasser, Länge 72 cm mit einem Gewicht von 9500 Gramm.
Nico Hien Hecht im November 2010
Wildkarpfen 98cm 14,5kg
Sergej Weiß 06.09.2025
Fließgewässer
Donau-Staustufe
Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
Keine Gastkarten im Zeitraum von 01.06. – 30.06.!
Obere Grenze: auf der rechten Donauseite ist die Bootseinlasstelle bei der Laberbrücke, auf dem linken Donauufer ist das Einlassbauwerk zur Durchflutung der Öberauer Schleife
Untere Grenze: ist auf beiden Seiten die Staumauer.
Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet.
Bestimmungen für dieses Gewässer: Bootfischen erlaubt!
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Zander im Stau gefangen am 20.08.2014 von Johannes Radlbeck.
98 cm 16 Pfund auf einen Gummifisch
Gefangen von Jürgen Paukner, Zander mit 92cm und 7,3kg, am 11.08.2014
Peter Haslbeck, Schuppenkarpfen 83 cm, 17 Pfund, Staustufe Gefangen am: 07.07.2013
Zander 18.11.10 ca. 90cm ca. 13 Pfund – BFV –
Paukner Jürgen
Fließgewässer
Donau-Öberauer Schleife
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Öberauer Donauschleife“
Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
Keine Gastkarten im Zeitraum von 01.06. -30.06.!
Bestimmungen für dieses Gewässer: Die Auflagen und Verbote im Naturschutzgebiet sind zu beachten!
In der Öberauer Schleife ist die Ausübung der Fischerei mit der Handangel ab 2015 neu geregelt!
Die Schilfbereiche südlich von Öberau (linke und rechte Uferseite) dürfen nur vom 01.08. bis 31.12. und dafür Bereiche der rechten Donauseite nordöstlich von Öberau ganzjährig befischt werden. Die Bereiche sind durch Tafeln gekennzeichnet. Bitte hier nicht quer über die Wiesen sondern auf Feldwegen bzw. Uferrändern zum Gewässer gehen.
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Leonhard Böll Waller 120cm 07.09.2025
Schuppenkarpfen 85cm, 20,4 kg, gefangen von Andreas Vogl im Mai 2024
Waller, 100 Pfund, 180cm, gefangen von Andreas
Spiegelkarpfen, 35 Pfund, gefangen von Alex Salimov am 06.08.2019
goldener Schuppenkarpfen, 84 cm, 27 Pfund, gefangen von Paul Bechmann am 08.09.2019
Schuppenkarpfen 101cm 36 Pfund gefangen Markus Weinzierl
Schuppenkarpfen 114cm 34 Pfund gefangen am 01.05.2019 von Thomas Schäfer
Zander (81cm) gefangen von Thomas Janackovic am 05.11.2017, 13 Pfund auf Gummifisch.
Schöner Flussbarsch mit 40 cm, gefangen am 05.11.2017 von einem Nachwuchsangler
Zander (80 cm) gefangen von Werner Poka am 05.07.2017,
8 Pfund
Waller (140 cm) gefangen von Werner Poka am 02.07.2017,
40 Pfund auf Maden!
Schied (84 cm) gefangen von Reinhard Stolpe am 02.07.2017; 8 Pfund schwer auf Köderfisch
Hecht (85 cm) am 19.11.2015 von Werner Poka.
Hecht (102 cm) am 01.11.2014 von Jürgen Spranger auf Gummifisch
Hecht 85 cm 8,5 Pfund am 19.09.2014 von Christian Resch (Laube)
Hecht 90 cm 9,6 Pfund 28.09.2014 von Christoph Dietl auf Köderfisch
Hecht 104cm, 14 Pfund, 11.09.2011
Marco Feil,
Hecht mit 82cm und 7 Pfund
am 29.08.2011
Hecht vom 06.05.2011
gefangen von Helmut Fischer in 95 cm und 11 Pfund schwer
Hecht 26.09.2010
96 cm ca. 14 Pfund
von Markus Frank
Fließgewässer
Kleine Laber
stadtnahes Fließgewässer zwischen Atting und Wallmühle.
Obere Grenze: Kleine Laber: Straßenbrücke zwischen Atting und Rain
Wiesendorfer Altlaber: Wiesendorfer Altwasser
Untere Grenze: Kleine Laber: Wallmühle
Wiesendorfer Altlaber: Nördlich von Wiesendorf, Fl. Nr. 1018 Gem. Rain.
Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet
Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Für dieses Gewässer dürfen täglich nur 4 Tageskarten je Verkaufsstelle ausgegeben werden.
Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz ist die gesamte Laber vom 01.03. bis einschließlich
15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt!
Ansonsten ist das Fischen ganzjährig erlaubt.
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Regenbogenforelle 52 cm groß Armin Bilic beim Spinnfischen
Regenbogenforelle 52 cm groß Armin Bilic beim Spinnfischen – Regenbogenforelle 52 cm groß Armin Bilic beim Spinnfischen
Fließgewässer
Höllensteinsee-Ableiter
„Schwarzer Regen“ unterhalb des Höllenstein-Kraftwerkes – ca. 1,5 km
Obere Grenze: ist die Staumauer des Kraftwerks Höllenstein
Untere Grenze: ca. 1,5 km flussabwärts bei der Kahnüberfahrt "Ahrain"
Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Das Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt, nicht von Gebäudeteilen des Kraftwerks.
Das Fischen ist ganzjährig erlaubt.
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Fließgewässer
Gaißa / Große Ohe
Mischgewässer im Raum Aicha v. Wald (auch für Fliegenfischer)
Obere Grenze: ist die Niederham-Mühle (Plan 1909 1/2) bei der alten Kläranlage Aicha vorm Wald
Untere Grenze: beim sog "Holzgraben" (FlurNr 1367) oberhalb der "Schnellinger Mühle".
Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet!
Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Fangbestimmung: 4 Salmoniden pro Tag.
Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz sind diese Gewässer vom 01.03. bis einschließlich
15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt!
Ansonsten ist das Fischen ganzjährig erlaubt.
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Salmonidengewässer
Menach
Raum Konzell – Haibach – Haselbach (Länge ca. 8 km)
Obere Grenze: ist die "Obermühle" in Haibach
Der Gewässerabschnitt oberhalb der "Obermühle", die "Obere Menach" gehört nicht mehr zum Fischerreirecht des BFV Straubing e.V.
Untere Grenze: ist der Kirchsteig bei Haselbach. Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet!
NEU: Die Gewässerstrecke von der Brücke Frommried und 500 m bachabwärts gehören nicht zum Gewässer des BFV Straubing! Grenztafeln sind zu beachten. Dieser Bereich ist mit rot in der Karte markiert und durch Tafeln gekennzeichnet.
Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Fangbestimmung: 4 Salmoniden pro Tag.
Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz sind diese Gewässer vom 01.03. bis einschließlich
15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt!
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Salmonidengewässer
Kinsach
Raum Gschwendt – Ascha – Rattiszell – Stallwang
Obere Grenze: "Stallwanger Wasser":
Grenze durch Tafeln gekennzeichnet
"Weigert-Wasser":
Straßenbrücke nach Herrenfehlburg
"Stiftgewässer":
ca. 100 m flussabwärts beim Transformatorenhaus unterhalb der Ortschaft Ascha
Untere Grenze: "Stallwanger Wasser":
Weigert Wasser, durch Tafeln gekennzeichnet
"Weigert-Wasser":
ca. 100 m flussabwärts beim Transformatorenhaus unterhalb der Ortschaft Ascha
"Stiftgewässer":
Anschluss an das "Dorfner Wasser"
Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Fangbestimmung: 4 Salmoniden pro Tag.
Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz sind diese Gewässer vom 01.03. bis einschließlich
15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt!
"Stiftgewässer":
Das Fischen ist ganzjährig erlaubt.
Naturköder erlaubt!
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Salmonidengewässer
Teisnach
naturbelassener Forellenbach im Raum Achslach-Gotteszell
Obere Grenze: Ursprung
Untere Grenze: Steinerne Brücke in Gotteszell. Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet!
Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Fangbestimmung: 4 Salmoniden pro Tag.
Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz sind diese Gewässer vom 01.03. bis einschließlich
15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt!
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Bachforelle mit 38 cm gefangen von Troiber Christoph. Bild zeigt den stolzen Sohn Martin!
Weiher und Seen
Reibersdorfer See
Natur-Altwasser (ca. 5 ha) zwischen Straubing und Parkstetten, angeln nur von den Stegen aus erlaubt!
Bestimmungen für dieses Gewässer: Nur für Vereinsmitglieder!
Fangbeschränkungen:
1 Raubfisch pro Woche
Raubfischen ist vom 15.02. bis 31.05. verboten!
Ansonsten ist das Fischen ganzjährig erlaubt.
Hinweisschilder an den Stegen beachten!
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
1. Vorstand Stefan Plendl Hecht 94cm 6,10Kg am 25.10.2025 – 1. Vorstand Stefan Plendl Hecht 94cm 6,10Kg am 25.10.2025 Reibersdorfer See
Waller, 136cm, gefangen von Andreas Rosenhammer
Hecht (93 cm) gefangen von Jürgen Spranger am 14.12.2016 11 Pfund schwer auf Köderfisch
Sterlet, ca. 60 cm
Gewicht ca. 3 Kg,
Fangtag 03.12.2016 um 18:20 bei – 4 Grad
Fanggebiet Stadtwasser Straubing nahe der Schleuse
gefangen von Torsten Schelske
Weiher und Seen
Irlinger See
renaturierter Kiesweiher (ca. 10 ha), zwischen Aholfing und Irling
Bestimmungen für dieses Gewässer: Nur für Vereinsmitglieder!
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Waller 187 cm, 43 kg, gefangen von Josef Weber am 28. September 2024
Zander vom 02.05.2012; gefangen von Jürgen Paukner ca. 80 cm und ca. 12 Pfund.
Hecht 90cm, 10 Pfund, gefangen am 01.05.2011 von Max Kienberger
Weiher und Seen
Attinger See
Kiesweiher (ca. 5 ha), direkt am Flughafen Wallmühle
Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
Keine Gastkarten im Zeitraum von 01.06. -30.06.!
Bestimmungen für dieses Gewässer: Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Karte download
Hechtdame mit satten 28 Pfund, 110 cm am 28.11.2014 von Siegi Muhr
Am 08.05 2014 Werner Poka
80 cm Hecht mit einem Eigenbaublinker gefangen. Das Gewicht lag mit 3400g knapp unter der 7 Pfundmarke.
Weiher und Seen
Wolf-Kößnachweiher Nr. 11 & 14
Kiesweiher (ca. 17 ha), zwischen Parkstetten und Kössnach
Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
Keine Gastkarten im Zeitraum von 01.06. -30.06.!
Bestimmungen für dieses Gewässer: Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.
Karte download
Spiegelkarpfen 40cm 1,6 kg gefangen von Joschua Torsten Schelske
Kapitaler Aalfang am 2. Oktober 2016 durch Vereinskamerad Max Kienberger in einem Weiher bei Parkstetten. Länge 115,5cm. Gewicht 4840g.
Werner Baumann am 30.08.2013 Waller 2,14 Metern und 73 Kilogramm
Kartenausgabe
Jahreserlaubnisscheine für die Vereinsgewässer werden ausschließlich an Vereinsmitglieder ausgegeben. Informationen zu den Jahreskarten erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Vereins unter 09421/ 8610551.
Tageskarten für die Vereinsgewässer werden an Gastfischer, sowie Vereinsmitglieder ausschließlich durch die u.a. Kartenausgabestellen verkauft.
Weitere und wichtige Informationen
Hier findest du alle Details zu Preisen und Gebühren, Ausgabestellen für Eintritts- oder Angelkarten sowie den geltenden Bestimmungen – kompakt und übersichtlich zusammengestellt.