Gewässer

Zum Start der neuen Website findest du zu jedem unserer Vereinsgewässer eine statische Übersichtskarte mit den wichtigsten Informationen. Aktuell arbeiten wir daran, alle Gewässergrenzen digital aufzubereiten und direkt in die Karten einzuzeichnen. Ziel ist es, dass du dir künftig die exakten Angelgrenzen mobil anzeigen lassen und bequem mitnehmen kannst – egal ob am See, Fluss oder auf dem Handy unterwegs. Diese Funktion wird schrittweise erweitert und regelmäßig aktualisiert. Wir halten dich hier auf dem Laufenden!

Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de, Lizenz: CC BY 4.0

Fließgewässer

„Donau“ (ca. 13 km)

  • „Stadtwasser“ – stadtnahes Fließgewässer im Bereich unterhalb der Staustufe bis ca. 100m oberhalb der Brücke über die Bundesstraße 20
  • „Staustufe“ – Staubereich der Donau von Obermotzing bis Staustufe Straubing – auch mit dem Boot zu befischen!
  • „Öberauer Schleife“ – Donauschleife im idyllischen Naturschutzgebiet Breitenfeld-Öberau

Für diese drei Gewässerabschnitte der „Donau“ werden Gastkarten ausgegeben!

Fließgewässer

Donau-Stadtwasser

Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
Keine Gastkarten im Zeitraum von 01.06. -30.06.!

Obere Grenze: rechte Donauseite: Kraftwerk Staustufe Straubing
linke Donauseite Bootsrutsche und Schleusenauslauf

Untere Grenze: auf der rechten Donauseite ist der sog."Karpfenstein" (Donau-km 2317,3)
auf der linken Donauseite das Schiffahrtszeichen "Wasserskifahren" (Donau-km 2317,5)

Bestimmungen für dieses Gewässer: Die zu dieser Gewässerstrecke gehörenden Altwässer auf beiden Seiten der Donau dürfen befischt werden.
Im "Hagel" und in der "Fischzucht" darf nicht gefischt werden.

Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

Fließgewässer

Donau-Staustufe

Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
Keine Gastkarten im Zeitraum von 01.06. -30.06.!

Obere Grenze: auf der rechten Donauseite ist die Bootseinlasstelle bei der Laberbrücke, auf dem linken Donauufer ist das Einlassbauwerk zur Durchflutung der Öberauer Schleife

Untere Grenze: ist auf beiden Seiten die Staumauer.
Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet.

Bestimmungen für dieses Gewässer: Bootfischen erlaubt!

Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Fließgewässer

Donau-Öberauer Schleife

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Öberauer Donauschleife“

Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
Keine Gastkarten im Zeitraum von 01.06. -30.06.!

Bestimmungen für dieses Gewässer: Die Auflagen und Verbote im Naturschutzgebiet sind zu beachten!
In der Öberauer Schleife ist die Ausübung der Fischerei mit der Handangel ab 2015 neu geregelt!

Die Schilfbereiche südlich von Öberau (linke und rechte Uferseite) dürfen nur vom 01.08. bis 31.12. und dafür Bereiche der rechten Donauseite nordöstlich von Öberau ganzjährig befischt werden. Die Bereiche sind durch Tafeln gekennzeichnet. Bitte hier nicht quer über die Wiesen sondern auf Feldwegen bzw. Uferrändern zum Gewässer gehen.

Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Fließgewässer

Kleine Laber

stadtnahes Fließgewässer zwischen Atting und Wallmühle.

Obere Grenze: Kleine Laber: Straßenbrücke zwischen Atting und Rain

Wiesendorfer Altlaber: Wiesendorfer Altwasser

Untere Grenze: Kleine Laber: Wallmühle

Wiesendorfer Altlaber: Nördlich von Wiesendorf, Fl. Nr. 1018 Gem. Rain.
Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet

Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Für dieses Gewässer dürfen täglich nur 4 Tageskarten je Verkaufsstelle ausgegeben werden.

Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz ist die gesamte Laber vom 01.03. bis einschließlich
15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt!
Ansonsten ist das Fischen ganzjährig erlaubt.

Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Fließgewässer

Höllensteinsee-Ableiter

„Schwarzer Regen“ unterhalb des Höllenstein-Kraftwerkes – ca. 1,5 km

Obere Grenze: ist die Staumauer des Kraftwerks Höllenstein

Untere Grenze: ca. 1,5 km flussabwärts bei der Kahnüberfahrt "Ahrain"

Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Das Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt, nicht von Gebäudeteilen des Kraftwerks.
Das Fischen ist ganzjährig erlaubt.
Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Fließgewässer

Gaißa / Große Ohe

Mischgewässer im Raum Aicha v. Wald (auch für Fliegenfischer)

Obere Grenze: ist die Niederham-Mühle (Plan 1909 1/2) bei der alten Kläranlage Aicha vorm Wald

Untere Grenze: beim sog "Holzgraben" (FlurNr 1367) oberhalb der "Schnellinger Mühle".
Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet!

Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Fangbestimmung: 4 Salmoniden pro Tag.

Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz sind diese Gewässer vom 01.03. bis einschließlich
15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt!
Ansonsten ist das Fischen ganzjährig erlaubt.

Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Salmonidengewässer

Menach

Raum Konzell – Haibach – Haselbach (Länge ca. 8 km)

Obere Grenze: ist die "Obermühle" in Haibach
Der Gewässerabschnitt oberhalb der "Obermühle", die "Obere Menach" gehört nicht mehr zum Fischerreirecht des BFV Straubing e.V.

Untere Grenze: ist der Kirchsteig bei Haselbach. Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet!

NEU: Die Gewässerstrecke von der Brücke Frommried und 500 m bachabwärts gehören nicht zum Gewässer des BFV Straubing! Grenztafeln sind zu beachten. Dieser Bereich ist mit rot in der Karte markiert und durch Tafeln gekennzeichnet.

Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Fangbestimmung: 4 Salmoniden pro Tag.

Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz sind diese Gewässer vom 01.03. bis einschließlich
15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt!

Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Salmonidengewässer

Kinsach

Raum Gschwendt – Ascha – Rattiszell – Stallwang

Obere Grenze: "Stallwanger Wasser":
Grenze durch Tafeln gekennzeichnet

"Weigert-Wasser":
Straßenbrücke nach Herrenfehlburg

"Stiftgewässer":
ca. 100 m flussabwärts beim Transformatorenhaus unterhalb der Ortschaft Ascha

Untere Grenze: "Stallwanger Wasser":
Weigert Wasser, durch Tafeln gekennzeichnet

"Weigert-Wasser":
ca. 100 m flussabwärts beim Transformatorenhaus unterhalb der Ortschaft Ascha

"Stiftgewässer":
Anschluss an das "Dorfner Wasser"

Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Fangbestimmung: 4 Salmoniden pro Tag.

Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz sind diese Gewässer vom 01.03. bis einschließlich
15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt!

"Stiftgewässer":
Das Fischen ist ganzjährig erlaubt.
Naturköder erlaubt!

Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Salmonidengewässer

Teisnach

naturbelassener Forellenbach im Raum Achslach-Gotteszell

Obere Grenze: Ursprung

Untere Grenze: Steinerne Brücke in Gotteszell. Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet!

Bestimmungen für dieses Gewässer: Befischung nur durch Vereinsmitglieder!
Fangbestimmung: 4 Salmoniden pro Tag.

Sperren nach Besatzmaßnahmen:
In Folge von Fischbesatz sind diese Gewässer vom 01.03. bis einschließlich
15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt!

Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Weiher und Seen

Reibersdorfer See

Natur-Altwasser (ca. 5 ha) zwischen Straubing und Parkstetten, angeln nur von den Stegen aus erlaubt!

Bestimmungen für dieses Gewässer: Nur für Vereinsmitglieder!

Fangbeschränkungen:
1 Raubfisch pro Woche
Raubfischen ist vom 15.02. bis 31.05. verboten!

Ansonsten ist das Fischen ganzjährig erlaubt.

Hinweisschilder an den Stegen beachten!

Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Weiher und Seen

Irlinger See

renaturierter Kiesweiher (ca. 10 ha), zwischen Aholfing und Irling

Bestimmungen für dieses Gewässer: Nur für Vereinsmitglieder!

Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Weiher und Seen

Attinger See

Kiesweiher (ca. 5 ha), direkt am Flughafen Wallmühle
Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
Keine Gastkarten im Zeitraum von 01.06. -30.06.!

Bestimmungen für dieses Gewässer: Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Weiher und Seen

Wolf-Kößnachweiher Nr. 11 & 14

Kiesweiher (ca. 17 ha), zwischen Parkstetten und Kössnach
Für dieses Gewässer werden Gastkarten ausgegeben!
Keine Gastkarten im Zeitraum von 01.06. -30.06.!

Bestimmungen für dieses Gewässer: Siehe Bestimmungen auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen.

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Kartenausgabe

Jahreserlaubnisscheine für die Vereinsgewässer werden ausschließlich an Vereinsmitglieder ausgegeben. Informationen zu den Jahreskarten erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Vereins unter 09421/ 8610551.

Tageskarten für die Vereinsgewässer werden an Gastfischer, sowie Vereinsmitglieder ausschließlich durch die u.a. Kartenausgabestellen verkauft.

Weitere und wichtige Informationen

Hier findest du alle Details zu Preisen und Gebühren, Ausgabestellen für Eintritts- oder Angelkarten sowie den geltenden Bestimmungen – kompakt und übersichtlich zusammengestellt.