Fischerzeitung
Neue Bestimmungen 2027 143 diesen beiden Gewässern nur mit einem geeigneten Unter- fangkescher zulässig. Der Unterfangkescher muss am jewei- ligen Angelplatz mitgeführt und jederzeit griffbereit sein. Diese Regelung dient insbesondere einem sicheren und schonenden Umgang mit den gefangenen Fischen. 5. Fliegenfischen – wichtige Abgrenzung Das Fischen mit Trockenfliege und Nassfliege ist ganzjährig und in allen Gewässern des BFV erlaubt, soweit keine ande- ren gesetzlichen oder gewässerspezifischen Schonbestim- mungen entgegenstehen. Wichtig: Das Fischen mit Streamern, Jigs und sonstigen Ködern an der Fliegenrute zählt als Raubfischen und ist daher nur mit Stahlvorfach oder vergleichbaren Materialien und außerhalb der Schon- zeit für Raubfische zulässig. Die verwendete Rute allein macht eine Angelmethode somit nicht zum Fliegenfischen. Entscheidend ist vielmehr der tatsächlich verwendete Köder. 6. Neue Fangbegrenzung für die Rutte Auch für die Fischart Rutte wird die Entnahmemenge künf- tig begrenzt. Ab dem Jahr 2027 dürfen pro Tag maximal zwei Rutten und pro Kalenderwoche maximal fünf Rutten entnommen werden. Damit gilt künftig: Tageslimit: 2 Rutten - Wochenlimit: 5 Rutten Abschließender Hinweis: Wir bitten alle Mitglieder und Fischereiausübenden, die ge- nannten Bestimmungen genau zu beachten und sich bereits vor Beginn der jeweiligen Angelsaison mit den Änderungen vertraut zu machen. Die Fischereiaufsicht wird künftig verstärkt auf die Einhal- tung der Vorgaben achten. Verstöße werden entsprechend den geltenden Bestimmungen verfolgt und geahndet. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, unsere Fischbestände und Umwelt zu schützen, eine ordnungsgemäße Fischerei si- cherzustellen und auch künftig eine nachhaltige und verant- wortungsvolle Ausübung unseres schönen Hobbys zu gewährleisten.
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