Fischerzeitung

Wichtige Änderungen und Bestimmungen für unsere Gewässer! Im Hinblick auf die kommenden Angelsaisonen möchten wir bereits heute auf einige Änderungen und neue Bestimmun- gen hinweisen, die künftig an unseren Gewässern gelten werden. Die Regelungen dienen dazu, die Fischbestände zu schützen, eine ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei si- cherzustellen und einen fairen Umgang unter allen Fische- reiausübenden zu gewährleisten. Wir bitten alle Mitglieder, die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam zu lesen und entsprechend zu beachten. 1. Maisdosenverbot Das Verbot des Mitführens und der Verwendung von Mais- dosen an unseren Gewässern ist bereits seit Beginn des Jah- res 2026 in Kraft. Trotz der entsprechenden Hinweise in unserer Fischerzeitung sowie auf den Erlaubnisscheinen muss durch die Fischereiaufsicht leider weiterhin fest- gestellt werden, dass zahlreiche Fischereiausübende - da- runter auch Vereinsmitglieder - mit Maisdosen an unseren Gewässern erscheinen. Wir weisen deshalb nochmals aus- drücklich darauf hin: Ab dem Jahr 2027 wird bereits das Mit- führen von Maisdosen an unseren Gewässern sanktioniert. Verstöße werden entsprechend geahndet. 2. Fangregelung für Salmoniden an der Gaissa und der Teisnach Für die Gewässer Gaissa und Teisnach bleibt die bisherige tägliche Entnahmemenge von vier Salmoniden pro Tag unverändert bestehen. Neu hinzu kommt ab dem Jahr 2027 jedoch eine zusätzliche Wochenbegrenzung: Maxi- mal 8 Salmoniden pro Kalenderwoche. Das bedeutet: Auch wenn an mehreren Tagen jeweils bis zu vier Salmo- niden entnommen werden dürfen, darf die Gesamtent- nahme innerhalb einer Kalenderwoche acht Salmoniden nicht überschreiten. 3. Echolot und Live-Scope an der Staustufe An der Staustufe ist die Verwendung von Echoloten grundsätzlich zulässig. Dies umfasst auch moderne Sys- teme wie das sogenannte Live-Scope. Aufgrund von durch die Fischereiaufsicht und der Vorstandschaft fest- gestellten missbräuchlichen Nutzungen (z. B. eine ge- zielte Nachstellung der Fische in den Winterunter- ständen) wird diese Regelung künftig jedoch ein- geschränkt.Von November bis einschließlich März ist die Benutzung sämtlicher Echolotarten und entsprechender Geräte an der Staustufe verboten. Das Verbot gilt un- abhängig davon, ob es sich um herkömmliche Echolote oder moderne Live-Scope-Systeme handelt. Verstöße gegen diese Bestimmung werden ab 01.01.2027 konsequent verfolgt und entsprechend geahndet. 4. Reibersdorfer See und Braunweiher Unterfangkescher Pflicht Wie bereits bekannt, ist das Fischen am Reibersdorfer See sowie am Braunweiher ausschließlich von den dafür vor- gesehenen Stegen und ausgewiesenen Plätzen aus erlaubt. Aufgrund der teilweise deutlich fallenden Wasserstände sowie der teilweise hohen Steganlagen ist das Fischen an Neue Bestimmungen 2027 142

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