Jugendgruppe
Du liebst die Natur, bist gerne am Wasser und möchtest das Angeln von Grund auf lernen?
Dann ist die Jugendgruppe des Bezirksfischereivereins Straubing e.V. genau das Richtige für dich!
Seit Jahrzehnten ist unsere Jugendgruppe ein fester und lebendiger Bestandteil des Vereinslebens – und der perfekte Einstieg für alle, die sich für das Angeln, den Gewässerschutz und die Natur interessieren. Ob du noch nie eine Angel in der Hand hattest oder schon erste Erfahrungen gesammelt hast – bei uns lernst du Schritt für Schritt alles, was du brauchst: von Gerätekunde und Angeltechniken über den respektvollen Umgang mit Fischen bis hin zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen.
Tauche ein in die Welt der Fischerei – mit jeder Menge Spaß, Abwechslung und Naturerlebnissen. Wir freuen uns auf dich!
1. Jugendleiter: Bernhard Künzel
2. Jugendleiter / Mädchenbeauftragte: Bianca Künzel
3. Jugendleiter: Bernd Steinruck
Unsere Jugendleiter begleiten dich auf deinem Weg. Sie verfügen über fundiertes theoretisches und praktisches Fachwissen, das sie verständlich und mit viel Freude weitergeben. Ob Gerätekunde, das Erkennen heimischer Fischarten oder das waidgerechte Angeln – bei uns lernst du alles, was du wissen musst.
Was wir vermitteln
In unserer Jugendgruppe geht es nicht nur ums Fischen. Du lernst, wie wichtig Teamgeist, Verantwortungsbewusstsein und der respektvolle Umgang mit Natur und Umwelt sind. Wir zeigen dir, wie du in der Gruppe Aufgaben meisterst, gemeinsam Ziele erreichst und wie faszinierend die heimische Pflanzen- und Tierwelt sein kann. Auch die Vorbereitung auf die Fischerprüfung gehört selbstverständlich dazu.
Wer kann dabei sein?
Wenn du zwischen 10 und 18 Jahre alt bist, bist du bei uns herzlich willkommen. Für den Einstieg in unsere Jugendgruppe benötigst du lediglich zwei Passbilder und einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 80 Euro. Darin enthalten sind eine einmalige Aufnahmegebühr von 30 Euro, die Gewässerkarten für 30 Euro sowie ein Jahresbeitrag von 20 Euro. Alle weiteren Details findest du in unserem Aufnahmeantrag.
Das erwartet dich bei uns
Freu dich auf ein spannendes und abwechslungsreiches Programm! Unsere Jugendleiter organisieren regelmäßig:
- Gruppenfischen an unterschiedlichen Gewässern
- Ausflugsfahrten
- Kochkurse, bei denen du lernst, wie man Fische fachgerecht verwertet
- Traditionelle Castingturniere
- Zeltlager und Abenteuertage
- Rutenbaukurse sowie Bastel- und Lehrabende
Gemeinsam verbringen wir tolle Stunden am Wasser und erleben viele unvergessliche Momente – immer mit dem Ziel, die Freude am Angelsport und den Respekt gegenüber der Natur zu fördern.
Jetzt dürfen auch die Kleinen ran: Angeln ohne Jugendfischereischein!
Fischen für Kinder und Jugendliche (9.6 VwVFiR) Seit dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen ab Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne Fischereischein angeln. Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten. Für das Fischen von Kindern und Jugendlichen gilt nun folgende Rechtslage: − Alle Kinder und Jugendlichen von sieben bis einschließlich 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG). Die Begleitperson steht für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ein, insbesondere für den Tierschutz. Die Jugendlichen müssen in diesem Fall keine Fischereiabgabe entrichten. Weiterhin erforderlich ist wie bisher ein Erlaubnisschein, der allerdings nicht auf das genehmigte Kontingent angerechnet wird (sog. Jugendfischen in Abgrenzung zum „Schnupperangeln“ ohne eigenen Erlaubnisschein). Wenn der volljährige Fischereischeininhaber, der das Kind bzw. den Jugendlichen begleitet, ggf. so beim Fischen eingreifen muss, dass er selbst den Fischfang ausübt i.S.v. Art. 26 Abs. 4 BayFiG, benötigt er ebenso einen Seite 3 von 5 Erlaubnisschein. Bei einer Kontrolle am Gewässer durch Fischereiaufseher ist im Zweifel das Alter des Jugendlichen durch einen geeigneten Ausweis nachzuweisen (z. B. Personalausweis, Schülerausweis mit Lichtbild). − Kinder und Jugendliche können zudem auch weiterhin an die Fischerei herangeführt werden („Schnupperangeln“), vgl. unten Ziff. 3. − Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen. Hierbei muss dann die Fischereiabgabe bezahlt und ein regulärer Erlaubnisschein erworben werden.
Heranführen an die Fischerei („Schnupperangeln“, 9.7.1 und 9.7.2 VwVFiR) Unter den in 9.7.1 und 9.7.2 VwVFiR festgelegten Voraussetzungen kann nun jede Person unabhängig vom Alter und ohne Fischereischein an die Fischerei herangeführt werden. Mit dem Heranführen an die Fischerei dürfen keine Erwerbszwecke verfolgt werden. Ausgenommen hiervon ist das Praxisangeln im Rahmen von Vorbereitungskursen zur staatlichen Fischerprüfung (vgl. 9.7.2 VwVFiR). Beim Heranführen an die Fischerei trägt stets eine volljährige Person die Verantwortung, die − für die Beachtung sämtlicher einschlägiger Regelungen einsteht, − einen gültigen Fischereischein besitzt (Art. 46 BayFiG) und − zur Ausübung des Fischfangs berechtigt ist (z. B. Art. 26 Abs. 4 BayFiG). Die verantwortliche Person darf höchstens zwei Handangeln verwenden (§ 15 Abs. 1 Nr. 6 AVBayFiG). Die heranzuführende, in der Regel in der Fischereiausübung und im Umgang mit Fischen unerfahrene und ungeübte Person darf keine zusätzliche eigene Angel verwenden. Sie darf nur am Fischfang des verantwortlichen Fischereiausübenden beteiligt werden. Die Seite 4 von 5 verantwortliche Person muss stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen, sodass sie die Fangtätigkeit ständig unter Kontrolle behält. Der Tierschutz ist durch die verantwortliche Person zu gewährleisten. Insbesondere dürfen heranzuführende Personen nicht tätig werden beim Abhaken eines lebenden Fischs sowie beim Betäuben und Töten von Fischen. Abgesehen davon dürfen der heranzuführenden Person nur Handlungen überlassen werden, für die sie über die hinreichende Einsichts- und Handlungsfähigkeit verfügt.
Du hast Fragen oder willst gleich loslegen?
Dann melde dich gerne per E-Mail an jugendleiter@bfv-sr.de
Werde Teil unserer Jugendgruppe und entdecke die Welt des Fischens – wir freuen uns auf dich!