Fischerzeitung
Kormoranabschuss 56 Kormoran Abschuss im Stadtwasser Der Bezirksfischereiverein Straubing darf in den kom- menden Jahren unter strengen Auflagen Kormorane im Stadtwassers bejagen. Das hat die Regierung von Nie- derbayern nun entschieden und dem Verein eine arten- schutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zumAbschuss von Kormoranen erteilt. Die Genehmigung gilt bis zum 14.März 2028 und ist auf zwei Bereiche beschränkt: Die sogenannte „Vogelinsel“ auf Höhe der Wundermühle sowie das „Baggerloch“ im Bereich Pillmoos. Die Abschüsse dürfen jeweils vom 16. August bis zum 14. März erfolgen. Erlaubt ist die Jagd zudem ausschließlich eineinhalb Stunden vor Sonnen- aufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang. Hintergründe des Antrags, den der Fischereiaufseher Plendl imAuftrag des damaligen 1.Vorsitzenden Parzefall im April 2024 gestellt hatte, sind Sorgen um die Fisch- fauna unserer Donau. Der Verein beobachtet seit Jahren einen Rückgang vor allem größerer rheophiler Fischarten aber auch der Raubfische. Als Ursachen werden neben strukturellen Defiziten imFluss insbesondere Kormorane genannt, die in den Wintermonaten in dreistelligen Zahlen in unse- rem Donauabschnitt auftreten. Die Ausnahmegenehmigung ist an zahlreiche Bedingun- gen geknüpft. So muss der Fischereiverein regelmäßig Daten zu Kormoranbeständen, Fischbesatz und Fisch- entnahmen sowie den Abschlusszahlen liefern. Frauennerfling 25 cm
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy Njg5Mg==