Fischerzeitung

Allgemein: 1. Kontrollen: Jeder Erlaubnisscheininhaber hat ein Kontrollrecht und ist zur Mithilfe von Kon- trollen verpflichtet. Gem. dem BayFiG Art. 61/2 ist den Anweisungen der Fischereiaufseher Folge zu leisten. Die Fischereiaufseher können bei Personen, die auf oder an oder in der Nähe von Gewässern mit Fanggeräten oder mit Fischen angetroffen werden, jeder- zeit 1. die Identität feststellen, 2. die Aushändigung des Fischereischeines sowie des Erlaub- nisscheins zur Prüfung verlangen, 3. die Fanggeräte und die gefangenen Fische, auch soweit sie sich in Fahrzeugen befinden, sowie Behältnisse, in denen Fanggeräte oder Fische aufbewahrt werden können, besichtigen. 2. Raubfischen: Raubfischen ist vom 15. Februar bis zum 31. Mai verboten . Es ist nur mit Draht-, Kevlar- oder vergleichbarem Vorfach sowie Fluorocarbon und Hardmono in einer Mindeststärke von 0,8 mm erlaubt. 3. Wallerfischen In den 3 Donauabschnitten ist das Spinnfischen mit Kunstködern, ab 20 cm , zur Entnahme von Wallern ganzjährig erlaubt. 4. Mindestgrößen und Schonzeiten: * Hecht: 60 cm 15.02.-31.05. * Zander: 55 cm 15.02.-31.05. * Huchen: 90 cm 15.02.-30.06. * Barbe: 40 cm 15.04.-15.06. * Bachforelle: 30 cm 01.10.-15.03. * Karpfen: 40 cm * Regenbogenforelle: 35 cm 15.12.- 15.03. Bei allen anderen Fischen sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. 5. Zurücksetzen von Fischen: In den 3 Donauabschnitten dürfen Bachforellen, Barben, Huchen, Nasen und Nerflinge, in den Salmonidengewässern, Äschen, Barben, Nasen und Huchen sowie in der “Kleinen Laber” , Barben, Huchen, Nasen unter den Vorausset- zungen der Waidgerechtigkeit in das Gewässer zurückgesetzt werden. 6. Fangbeschränkung: Täglich 2 Karpfen oder Schleien , 5 Flußbarsche (NEU!) sowie zusätzlich 10 Weißfische , die keiner Beschränkung unterliegen. Invasive Fische wie z. B.: Grundeln/Sonnenbarsche müssen grundsätzlich entnommen werden. Gaißa-Große Ohe, Teisnach, Menach und Kinsach: Stallwanger-Wasser + Weigert- wasser + Stiftgewässer Sperren nach Besatzmaßnahmen: In Folge von Fischbesatz sind diese Gewässer vom 01.03. bis einschließlich 15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zum Befischen gesperrt! Menach: Die Gewässerstrecke von der Brücke Frommried und 500 m bach- abwärts gehören nicht zum Gewässer des BFV Straubing! Grenztafeln sind zu beachten. Dieser Bereich ist mit rot in der Karte markiert und durch Tafeln ge- kennzeichnet. Stiftgewässer/Gaißa: Das Fischen ist ganzjährig erlaubt. Kleine Laber Atting & Wallmühle Sperren nach Besatzmaßnahmen: In Folge von Fischbesatz ist die gesamte Laber vom 01.03. bis einschließlich 15.03. und vom 16.05. bis einschließlich 31.05. zumBefischen gesperrt! Ansons- ten ist das Fischen ganzjährig erlaubt. Reibersdorfer See Raubfischen ist vom 15.02. bis 31.05. verboten! 115 Neue Bestimmungen 2026

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