abzeichen Fischereiaufsicht
                           
Ansprechpartner zum Thema Fischereiaufsicht:
 
Thomas Engler, Sportwart
Dr.-Otto-Höchtl-Str. 7
94315 Straubing
Tel. 09421/180576
Handy: 0171/6901939
Email: thomas.engler@bfv-sr.de
         fischereiaufsicht@bfv-sr.de



Termine und Treffen

Nächstes Fischereiaufsehertreffen am

Montag, den 23. April 2012 um 19.00 Uhr

Montag, den 18. Juni 2012 um 19.00 Uhr

Freitag, den 27. Juli 2012 um 18.30 Uhr

Montag, den 10. September 2012 um 19.00 Uhr

im Vereinsheim am Wundermühlweg




Tageskarten von Gastfischern sowie Vereinsmitgliedern

Tageskarten von Gastfischern sowie Vereinsmitgliedern, auf denen der Angeltag nicht eingetragen wurde, sind bei der Kontrolle von den Fischereiaufsehern einzuziehen!

Fischereischein B
Vereinsmitglieder die aufgrund ihrer Behinderung einen "Fischereischein B" gem.
§ 2a Abs.1 Nr.4 AVFiG besitzen, werden in unserem Verein der "Jugendgruppe" zugeordnet, da sie nur in Begleitung einer Betreuungsperson fischen dürfen. Daher haben diese Personen aus sozialen Gründen einen  "Jugenderlaubnisschein" für die Ausübung der Fischerei an unseren Gewässern.

Fischereigesetz für Bayern FiG
Stand: 10.10.2008 als PDF-Datei pdf
click
AVFiG geändert zum 18.10.2007 pdf click
vereinsinterne Bestimmungen
(Stand 02.10.2008)
click
Übersicht der Schonzeiten und Maße sowie den zusätzlichen Bestimmungen
des Bez. Fischereivereins Straubing
(Stand 02.10.2008)
click
Bußgeldkatalog
des Bez. Fischereivereins Straubing e.V.
click
Die Fischerei-Aufsicht in den letzten zwei Jahrzehnten click
Merkblatt Waffenrecht und Schneidwaren click
Sonderregelungen zum Fischereischein click
Zufahrt zu den Fischgewässern pdf click
Muster Streifenbericht
für Fischereiaufseher  (Word-Datei)
click
Muster Streifenbericht
 für Fischereiaufseherpdf
click
Bescheinigung für die Sicherstellung
von Sachen und Fischen
pdf
click
 


Fischereiaufseher des Bezirksfischereivereins Straubing


Für den Bez. Fischereiverein Straubing e.V. sind folgende nach Art. 86 BayFig amtlich bestätigte Fischereiaufseher tätig:

Name Vorname
Telefon
Handy
Bauer
Werner
09421 / 61980
---------------
Baumgartner
Rudolf
09962 / 2571
---------------
Biederer
Manfred
09480 / 1627
0173 / 3583270
Braun
Hans
09421 / 71176
0157 / 73300931
Buchner
Karl
09421 / 80163
---------------
Denzer
Markus
----------------
---------------
Dietl
Erich
09421 / 82333-1325
---------------
Engler
Thomas
09421/180576
0171 / 6901939
Freudenstein
Alois
09422/3086 
0176/50237043
Gierl
Otto
09962 / 1811
----------------
Greindl
Reinhard
--------------
0171 / 2176362
Heigl
Friedrich
09421 / 22305
---------------
Hoffmann
Enrico
---------------
----------------
Houdek
Markus
09421/8610866
01522 / 8634286
Houdek
Thomas
09421 / 31968
0176 / 52514597
Lichey
Siegfried
09422 / 402762
0170 / 5457117
Lummer
Josef
09421 / 2521
0170 / 6727167
Mauerer
Josef
09429 / 8740
0171 / 4712505
Mittermeier
Peter
09421 / 2453
0171 / 6761289
Parzefall
Michael
09423 / 2861
0171 / 4758507
Preidel
Josef
09421 / 60635
----------------
Sesselmeier
Ludwig
09421 / 10152
---------------
Sperl
Erwin
09421 / 22958
0171 / 94743673
Spranger
Juergen
09961 / 1824
0171/8114936
Steiner
Günter
09421 / 962396
0176 / 38083070
Sträussl
Franz
09962 / 2367
0171 / 1584853
Wassmund
Reinhard
09426 / 803524
0176 / 66644200
Wolf
Johann
09429 / 1758
0175 / 6371376

Sämtliche Fischereiaufseher des Vereins sind von der Stadt Straubing bzw. dem Landratsamt Straubing als bestätigte Fischereiaufseher gem. Art. 86 BayFiG ehrenamtlich tätig.  Sie  haben gem. Art. 87 BayFiG die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu Überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.

Hierzu stehen dem Fischereiaufsehern nachfolgende Überwachungs- und Kontrollbefugnisse für die Kontrolle " Vor Ort " zur Verfügung:

Ø Identitätsfeststellung
Ø Kontrolle des Fischereischeines und des Erlaubnisscheines
Ø Besichtigung der mitgeführten Fanggeräte, Fischbehälter und gefangener Fische

Ø Betreten von Grundstücken mit Ausnahme von Wohnungen

Ø Anhalten und Betreten von Wasserfahrzeugen

Ø Befahren der für die Allgemeinheit gesperrten Straßen und Wege

Besteht der Verdacht, dass eine Zuwiderhandlung unmittelbar bevorsteht oder begangen wird , können weitere Befugnisse in Anspruch genommen werden.


Der Jahresbericht der Fischereiaufseher ist in der aktuellen Ausgabe der Straubinger Fischerzeitung enthalten



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bearbeitet: Thomas Houdek
Stand:  15.05.2012
© www.bfv-sr.de oder www.fischereiverein-straubing.de